Im Bereich stillgelegter Schächte, deren Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, kann die Geländeoberfläche grundsätzlich einsturzgefährdet sein. Dauerstandsicherheit solcher Grubenbaue, wie z. B. seigere oder tonnlägige Schächte, Lichtlöcher, Blindschächte, gebrochene Schächte oder Tagesüberbauten, kann nur durch eine ordnungsgemäße Verwahrung hergestellt werden.
Im Vorfeld zu den Verwahrungsarbeiten wird eine umfassende Grundlagerermittlung / historische Recherche einschließlich dazugehöriger Grubenbildeinsichtnahme bzw. Schachtakteneinsichtnahme ausgeführt. Eine montangeotechnische Risikobewertung basierend auf den Rechercheergebnissen erfolgt dann durch die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der arccon Ingenieurgesellschaft. Diese Standsicherheitsbewertung führt wiederrum zur Ausarbeitung eines passenden Erkundungskonzeptes im Variantenvergleich unter Abwägung der örtlichen bergbaulichen, geo-, umwelt- sowie ausgasungstechnischen Bedingungen.
Zur Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Ausführung des geplanten Verwahrungsverfahrens werden die Bauarbeiten durch die arccon Ingenieurgesellschaft im Rahmen einer Fachbauleitung gutachterlich begleitet und letztlich in Form eines Sachverständigengutachtens dokumentiert.