Ohne ausreichende Qualifizierung ist es schier unmöglich, alle Anlässe zu kennen, zu denen entsprechende Unterlagen in der richtigen Form und zum richtigen Baufortschritt zu erstellen und an die geforderte Stelle oder Behörde zu senden ist. Das Ziel unserer Ausbildung zum SiGeKo ist es somit, die Teilnehmer soweit zu befähigen, dass diese eigenständig beurteilen können, welche Unterlagen in welcher Form zu erstellen sind. All dies vor dem Hintergrund der richtigen Einschätzung aus Forderungen der Baustellenverordnungen inkl. der dazugehörigen Regeln.
Am ersten Tag wird die Baustellenverordnung inkl. der dazugehörigen Verweise für Regeln auf Baustellen (RAB) mit den Teilnehmenden gemeinsam besprochen. Im Anschluss wird das Arbeitsschutzgesetz genauer beleuchtet und baustellenbezogene Anwendungsbereiche abgesteckt. Nach Klärung der Begriffsbestimmung aus der RAB 10 wird der erste Tag mit Qualifikationsanforderungen aus der RAB 30 abgeschlossen. Der zweite Tag beginnt mit einer Übungsaufgabe für den ersten Tag, sodass jeder Teilnehmer die Möglichkeit bekommt, seinen Wissensstand zu überprüfen.