In der Baustellenverordnung (BauStellV) sowie in den dazugehörigen Regeln auf Baustellen (RAB) wird ein geeigneter Sicherheitskoordinator, für alle Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung gefordert. So muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß RAB 30 über baufachliche, arbeitsschutzfachliche, spezielle Koordinatoren-Kenntnisse sowie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Zwar kann der Bauherr selbst die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination übernehmen, dies erfordert jedoch eine weitreichende und zeitintensive Einarbeitung in die erforderlichen Rechtsbereiche.
Daher hat es sich bewährt, dass er sich von einem erfahrenen SiGeKo bei der Umsetzung seiner Pflichten aus der Baustellenverordnung unterstützen lässt. Ein SiGeKo organisiert die behördlich notwendigen Anmeldungen in der Planungsphase und überwacht die operative Arbeitssicherheit in der Ausführungsphase. Durch seine Erfahrung und sein Fachwissen ist er in der Lage, unsichere Situationen schon in der Planungsphase zu erkennen und den Bauherren dahingehend zu unterstützen, Anforderungen aus der Baustellenverordnung rechtssicher umzusetzen.